BHW Bausparkasse verlangt unrechtmäßige Gebühren von Kunden
Obwohl bereits ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, das der BHW Bausparkasse untersagt, Gebühren für die Wertermittlung von Immobilien vor deren Finanzierung von ihren Kunden zu verlangen, rechnet diese sie immer noch ab. Doch nun bittet das Oberlandesgericht Celle zur Kasse. Die BHW Bausparkasse muss laut Urteil 100.000 Euro Strafe bezahlen.
Die BHW Bausparkasse hat jahrelang versucht, ihren Kunden Kosten in Rechnung zu stellen, die mehr als fragwürdig sind. Dabei handelt es sich um die Gebühren für die Wertermittlung von Immobilien, die vor deren Finanzierung anfallen. Mehrere Gerichte untersagten der BHW Bausparkasse bereits, diese Gebühren auf ihre Kunden umzulegen. Trotzdem hielt sie sich nicht daran. Nur eine winzige Änderung in den Vertragsklauseln nahmen die Verantwortlichen vor, um das rechtskräftige Urteil zu umgehen und weiterhin die Gebühren von ihren Kunden zu kassieren. Da die Wertermittlung von Immobilien ausschließlich den Banken nützt und dem Kunden nichts bringt, entschieden sich die Richter zu diesem Urteil. Das Oberlandesgericht Celle ließ sich jedoch nicht austricksen und verhängte nun ein Strafgeld in Höhe von 100.000 Euro über die BHW Bausparkasse. Da es sich um Beträge von mehreren Hundert Euro handelt, die den Kunden berechnet wurden, dürfen diese nun ihr Geld zurück fordern. Die Verbraucherzentrale NRW stellt einen entsprechenden Musterbrief zur Verfügung.
