Vorsicht bei ominösen 1-Cent-Überweisungen!

Mittwoch, 7. April 2010

In letzter Zeit traten wieder vermehrt 1-Cent-Überweisungen bei zahlreichen Verbrauchern auf. Das Verbraucherschutzministerium ermahnt zu verstärkter Aufmerksamkeit. Denn dabei handelt es sich in den meisten Fällen um eine kriminelle Methode, korrekte Bankverbindungen auszuspionieren, um später höhere Beträge abzubuchen.

Nachdem in den letzten Wochen viele Verbraucher ominöse 1-Cent-Überweisungen auf ihren Konten entdeckten, warnt das Verbraucherschutzministerium vor unberechtigten Abbuchungen. Die Masche ist nicht neu. In gewissen Abständen taucht sie immer wieder auf. Betrüger versuchen mit Hilfe von 1-Cent-Überweisungen korrekte Bankverbindungen herauszufinden. Dazu überweisen sie die Kleinstbeträge an wahllos zusammengestellte Kontonummern eines Geldinstituts. Werden diese nicht zurück überwiesen, können die Betrüger davon ausgehen, dass es sich um korrekte Kontonummern handelt. Schon kurze Zeit später kommt es dann zu größeren Abbuchungen, die angeblich durch eine Dienstleistung oder einen Einkauf entstanden sind. Mit dieser Methode nutzen die Betrüger die Tatsache, dass Banken nicht jede Einzugsermächtigung überprüfen und auch die Namen der jeweiligen Kontoinhaber nicht abgleichen. So wird Betrug leicht gemacht. Um sich selbst vor großen finanziellen Verlusten zu schützen, sollte den Kontoauszügen besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Sobald unberechtigte Abbuchungen entdeckt werden, können diese umgehend zurück gebucht werden.
Aber nicht alle 1-Cent-Überweisungen haben einen kriminellen Hintergrund. Online-Zahldienste überprüfen häufig auf diese Art und Weise die Identität ihrer Kunden. Auch Hilfsorganisationen arbeiten gelegentlich mit dieser Methode.

Kommentar hinterlassen