Gebührenerhöhung für Zahnärzte seit dem 01.01.2012
Die Erhöhung der Gebühren für Zahnärzte ab 01.01.2012 war eine der weniger erfreulichen Nachrichten Ende 2011. Niemand möchte sich mit Zahnlücken seinen Mitmenschen zeigen. Welche Kosten kommen beispielhaft auf Kassenpatienten zu? Wie kann man sich sinnvoll gegen hohe Zuzahlungen zu den befundorientierten Festzuschüssen der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) absichern?
Beispiele für Leistungen der GKV
Entscheidet sich ein Kassenpatient bei der Füllung von zwei Zahnlöchern für Komposit-Füllungen in Zahnfarbe statt für das fest bezuschusste Amalgam, so erstattet die GKV von den Gesamtkosten in Höhe von ca. 300 Euro lediglich 110 Euro. Der Patient hat demzufolge 190 Euro aus eigener Tasche zu zahlen. Je nach Schwierigkeitsgrad erhöhen sich die Zuzahlungen um mindestens sechs Prozent. Gravierend wird die Situation, wenn beispielsweise ein zahnloser Unterkiefer mit einer auf sechs Implantaten festsitzenden Brücke versehen werden soll: Die erforderliche Zuzahlung kann leicht 20.000 Euro ausmachen! Auch bei lückenlos geführtem Bonusheft sind die Rabatte nur gering.
Beispiele und Tipps für Zahn-Zusatzversicherungen
Es gilt der Grundsatz: Je früher abgeschlossen, desto günstiger. Des Weiteren sind Ersparnisse in Form von Familien-, Bündel- und Treueboni möglich, wenn man eine Zahn-Zusatzversicherung beim Kooperationspartner der eigenen GKV abschließt. So zahlt eine 20jährige Nichtraucherin für eine umfangreiche Zahn-Zusatzversicherung eine vierteljährliche Versicherungsprämie von 15 Euro. Demgegenüber muss eine 54jährige Nichtraucherin einen Vierteljahresbeitrag von rd. 85 Euro einkalkulieren. Interessenten sollten auf eine mindestens 70 %ige Erstattung der Gesamtkosten bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte unter Anrechnung der GKV-Vorleistung achten. Erstattungshöchstgrenzen sollten nach spätestens 4 Jahren wegfallen. Jungen Leuten empfiehlt sich ein preisgünstiger Tarif mit Zahnprophylaxe.
